Bürgermeister haften!
6 Jan
Wenn Gemeinden zu Unternehmen werden.
Glien, 04.01.2020 (lifePR) – .
Bürgermeister haften!
Wenn Gemeinden zu Unternehmen werden.
Internationale Handelsverträge, über deren Entstehung und ihre Wirkung auf unsere Region Informationen für Bürgermeister, Ratsmitglieder, Unternehmer und Mitbürger Mit dieser Zusammenfassung und meinen Videos möchte ich dem Leser Mut machen, sich in seiner Region aktiv vor den auf uns wirkenden internationalen Seehandelsrechten zu schützen.
Unsere charmante Stadt Melle ist im intern. Handelsregister der USA , dem DUN&BRADSTREET (D&B) Register, als Unternehmen ‚Stadt Melle‘ mit der DUNS Nr. 340004386 eingetragen. Nach § 4 KStG (6) kann die Stadt Melle
nur eines sein: Amt oder Firma. Als Amt und damit staatliche Institution auf deren Grund und Boden müsste sie sich als solches mit einer staatlichen Gründungsurkunde ausweisen können. Stattdessen ist sie im
Bundesanzeiger mit Eröffnungsbilanz dargestellt, welche die Grundlage einer GmbH seine dürfte. Weitere Unternehmen wie Kurverwaltung Solebad Melle GmbH, Wohnungsbau Grönegau GmbH inkl. Beteiligungsgesell-
schaft, Schulen… sind ebenfalls im Unternehmensregister gelistet. Dazu betreibt die Firma Stadt Melle unter einer historischen Stiftung aus 1720, die Meller-Gesmolder Siechenfonds Spekulationsgeschäfte unter der LEIRegistrierung: 529900E1E7U87S6YO317ISSUED Germany, Melle, Schürenkamp 16, 49304. Des Weiteren sind Bürgerstiftungen und die vormals bürgerlich organisierte Kreissparkasse als Obligationshändler im Geschäft.
Nun nehmen wir also mal an, dass die ‚Stadt Melle‘ ein gültig eingetragenes Unternehmen ist. Damit fällt sie juristisch gesehen komplett unter die internationalen Seehandelsrechte, welche globale Konzerne organisiert haben.
Die meisten Unternehmensgemeinden/-städte bzw. deren Verwaltungen oder Management haben beispielsweise unter Zustimmung des Rates einen Vertrag mit der Firma ICLEI Local Governments for Sustainability unterzeichnet und dieser die Hoheitsrechte der Bürger abgetreten. Globale Konzerne sind häufig in gleichnamige Vereine eingebaut und agieren jedoch entgegen des Vereinszieles. So lässt sich eine mildtätige oder dem Gemeinwohl zuträgliche Tätigkeit vorgaukeln. In dem Vertrag haben alle eingemeindeten Orte als Vertragspartner aufgeführt zu sein. Wendet diese Firme ICLEI das übliche Verwaltungsprogramm DoppikKom an, hat es sich ebenfalls die hoheitlichen Rechte übertragen lassen. Dieses Programm gibt die Anweisung, alle Gemeindewerte – auch Bäume und Vögel – als Wert in die Jahresressource einzugeben und dient dem Wertpapierhandel. So wird den Stadtvätern zur Errichtung niedlich angelegter Hochzeitsalleen geraten, um die nummerierten Bäume oder diese als gesamten Park dann als zugewinnträchtige Anlage zu listen. Oder die gemeindefreien Flächen wie Wälder oder Auen, die nun von den Chinesen über Aktien etc. hier übernommen und derzeit rentabel abgeerntet werden. Und wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben bezüglich des Verwaltungsprogrammes DoppikKom aufzeigen konnte, haften Sie als Geschäftsführer nach Unternehmensgründung der Stadt Melle laut WpHG persönlich, privat voll umfänglich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt in dem Schreiben klar, dass Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte als Privatkunden i. S. d. § 31a Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gelten. Also meinen es die Machthabenden auch mit Ihnen nicht gut und leeren Ihre Taschen demnächst über schräge internationale Anwälte, die Sie vor ein Prisengericht ziehen.
Für jeden ersichtlich, steht ‚Der Bürgermeister‘ z.B. als Aufsichtsrat mit Geschäftsführern weiterer Firmen in der Wohnungsbau Grönegau GmbH, Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH oder Baugenossen-
schaft Landkreis Osnabrück eG unter eben diesem Recht. Das Amtsgericht Osnabrück wird seit 2014 von dem globalen Konzern IACA verwaltet. Damit haftet hier nicht mehr ein Staat oder Verbund der Besatzermächte, sondern es gehen die Mitarbeiter und Geschäftsführer der Firmen in die Privathaftung.
In der NOZ lesen wir am 29.01.2015 auf S.8: „Neuerdings sollen Schadensersatzklagen in lukrative Wertpapiere verwandelt werden. Aus diesen Gründen sind andere Länder schon längst aus diesen Verträgen ausgestiegen…
Ein schwedischer Getränkehersteller pfändet aufgrund des Urteils zurzeit rumänisches Staatseigentum im Ausland.“ Ein Staat kann von internationalen Handelsgerichten allerdings nur gepfändet werden, wenn er ebenfalls
ein Unternehmen ist. Grundsätzlich kann laut Völkerrecht kein echter, naturrechtlicher Staat oder eine Gemeinde pleitegehen.
Die Folgen für die Bürger sind immense Steuer- und Zinszahlungen, die bei Staatstrukturen nicht zu zahlen wären. Staatliche Orte zahlen keine Grunderwerbs-, Umsatzsteuer oder Zinsen, aber registrierte Bürger entsprechend
Canon 100 und Unternehmen ‚Stadt xy‘ haben seit 2017 diese zu zahlen.
Grund für die Umwandlung in Firmen scheint also der Profit zu sein. Damit steht den Firmen ‚Stadt Melle‘ und ‚Landkreis Osnabrück‘, – eingetragen mit DUNS Nr. 342802011 im D&B, www.upik.de – die staatliche
Hoheitsmacht nicht mehr zu. Sie dürfen rechtlich als Unternehmen keine Amtshandlungen, wie “Trauungen, Führen von Unternehmensregistern, Ausstellen von Staatsausweisen, Führen von Geburtenregistern,
Vergabe und Verwaltung von Land oder Verkauf von Staatsgrund,“ durchführen/veranlassen oder Personen der BRD scheiden, sondern nur Verträge von Personen bestätigen, falls diese den Bund anerkennen.
Stellt sich unweigerlich die Frage, gehören die Firmen Osnabrücker Land oder die Gemeinde Spiekeroog der Bundesbank? Oder Schweizer Familien, die über die Gesetze der Universal Postal Union (UPU) Postwege, See- und Flughäfen bis hin zu Botschaften regieren? Wer sind die Firmen, die die Macht haben, Staaten zu delegieren? Gegen wen haben wir dann Krieg geführt?
Unsere Unternehmen Gemeinde/Stadt haben einen Geschäftsführer statt einen Bürgermeister. Allein die Verwendung dieses staatl. Begriffes dürfte rechtlich eine Täuschung (BGB Artikel 823 oder Scheinvollmacht nach HGB) sein und wäre ohne staatl. Gründungsurkunde oder Lizenz der Besatzungsmacht strafbar. Auch wenn der Verein EU 2007/8 den staatl. Institutionen mit der Anweisung, sich als Unternehmen anzumelden, die Benennung als öffentlich-rechtlich versprach. Dazu gehören alle Täuschungen wie z.B. eine Vereidigung, um Amtsgeschäfte zu übernehmen. Geschäftsführer eines Unternehmens sind nach internat. Handelsrecht und mit KomDoppikLG voll
haftbar. Auch in den Aufsichtsratsfunktionen, Wohnungsbau-Beteiligungsgesellschaften und den vielen kleinen Unternehmen der Städte und Landkreise, meist GmbHs, haften die Mitarbeiter und Geschäftsführer. Über den
The One People ́s Public Trust, TOPPT , sind derzeit alle Scheinregierungen und staatl. Unternehmen rechtmäßig gepfändet. Es wurde der UCC Uniform Commercial Code wieder geltend gemacht, der bestätigt, dass
grundsätzlich jeder/s Mann/Weib die Manifestation der Schöpfer-Quelle ist und als solche einem Schöpfer und KEINER künstlichen Obrigkeit oder korporativen Fiktion untergeordnet ist.
Eine staatliche Institution ist eigentlich von den Zinsen, Steuern und Gebühren befreit. All die oben genannten Unternehmen zahlen Steuern, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Einkommensteuer und Zinsen. Ein Haufen
Geld, der durch die Umstrukturierung unserer Städte/Landkreise/Gemeinden in Firmen von Bürgern zu zahlen ist. Und dazu braucht es kein Gesetz über eine Steuerpflicht sondern es reicht in der Ordensgemeinde das canonische Recht. Dabei fehlt es dem römischen Recht von allem Anderem abgesehen, das wesentliche Erfordernis der Publication um als Gesetz zu gelten.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Landkreis vor einem Ausverkauf durch Verträge mit Verwaltungsfirmen wie ICLEI und vor einem Krieg zu schützen.
In Stammtischen informieren über die Erlangung der Bestimmungsrechte der Bürger in ihren Gemeinden. Um die höchsten Rechte der Subsidiarität in den Gemeinden auf der Grundlage des höchsten Rechts der germani-
schen Erstbesiedlung zu erwirken, welches weit über dem canonischen und römischen Recht steht, haben die Wahlberechtigten, sich ihrer Zusammengehörigkeit bewusst, in ihrer Gemarkung sich die Frage zu stellen:
Wollen wir, dass internationale Konzerne zukünftig über uns und unsere und Gemeinde bestimmen, oder wollen wir das hier wieder selbst in die Hand nehmen?
Holen wir unser Land zurück und damit die Bestimmungsrechte in den Gemeinen.
Bevor ich diese Pressemitteilung online stelle, darf ich auf die Unterstützung von Heike Werding ist in den letzten Jahren zu den Rechten am Grund und Boden eine Informationsplattform in grandiosem Umfang entstanden. Hier habe ich die Broschüre Bürgermeister haften auch entdeckt und durfte auf meine Bitte mit der Genehmigung von heike werding daraus hier veröffentlichen. Die Broschüre ist über info@deutsche-voelker.de zu bestellen. Danke für die Zurverfügungstellung der Links und Textpassagen und insbesondere der liebevollen Betreuung.
Lieselotte Führing
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Falkenseerstraße 51
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