Notfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen
5 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
                Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 144/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
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