Achtjährige können im Straßenverkehr haften
26 Feb
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Achtjährige können haftbar sein, wenn sie andere Fußgänger im Straßenverkehr schädigen. Voraussetzung ist, dass sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 14 U 69/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Celle .
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