Gutscheinlösung im Kulturbereich beschlossen
21 Mai
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Um die Kulturszene vor Liquiditätsengpässen in der Corona-Krise zu bewahren, hat der Bundestag beschlossen, dass Veranstalter bei abgesagten Kulturevents Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Ticketpreises plus etwaiger Vorverkaufsgebühren ausstellen dürfen. Ob die Kunden ihn für die Nachholveranstaltung oder ein gleichwertiges Angebot einlösen, ist ihnen überlassen. Im Härtefall kann das Geld auch ausgezahlt werden. Wer es bis Ende 2021 nicht geschafft hat, den Gutschein einzulösen, bekommt das Geld ausbezahlt.
Weitere interessante Informationen unter:
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.