Schadenersatz wegen fehlendem Kita-Platz
12 Jun
Der versprochene aber sehr schleppende Ausbau von Kindertagesstätten in Deutschland ist ein echtes Ärgernis. Aber Arbeitnehmer mit Kindern können jetzt hoffen, denn die Kommunen sind laut ARAG Experten in der Pflicht. Das Verwaltungsgericht Mainz hat nämlich in einem grundlegenden Urteil der Schadenersatzklage einer Mutter stattgegeben. Das städtische Jugendamt hatte der zweijährigen Tochter der Klägerin trotz Rechtsanspruchs keinen Kindergartenplatz zur Verfügung gestellt. Wenn die Entscheidung auch in der Berufungsinstanz Bestand hat, könnten sich nicht nur Eltern aus der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt darauf berufen, dann müssten u.U. viele Kommunen in Deutschland bei zu wenig Plätzen in Kindertagesstätten Schadenersatz leisten (VG Mainz, Az.: 1 K 981/11).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560