Zu geringer Lohn an Leiharbeiter wird nachbezahlt

12 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die christliche Gewerkschaft CGZP hat Tarifverträge abgeschlossen, die vom Prinzip des gleichen Lohns für Stammarbeitnehmer und Leiharbeitnehmer („equal-pay“) abwichen. Das Bundesarbeitsgericht hat mittlerweile allerdings festgestellt, dass die CGZP zum entscheidenden Zeitpunkt als nicht tariffähig anzusehen war. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nun laut ARAG Experten entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung berechtigt ist, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil den Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ kann nämlich nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden. Dieser lag im entschiedenen Fall wegen der Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaft CGZP aber nicht vor. Die Arbeitnehmer hätten daher jahrelang nicht nur einen zu geringen Lohn erhalten, auch seien an die Sozialversicherungsträger zu niedrige Beiträge gezahlt worden. Diese können nun, bis zur Grenze der Verjährung, nachgefordert werden (LSG NRW, Az.: L 8 R 164/12 B ER).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.