Kicken auf Gemeinschaftsflächen

19 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Das EM-Fieber hat Deutschland fest im Griff! Da möchte Papa, der vor 30 Jahren Ersatzspieler in der Klassenmannschaft war auch gerne zeigen, was er kann. Oft machen sich auch Fernsehzuschauer nach dem Spiel Luft und nutzen dafür gerne Gemeinschaftsflächen einer Hausgemeinschaft zum lautstarken Austoben und Kicken, etwa im Hinterhof. Solange es sich bei den Hobby-Fußballern um Kinder handelt, sind die Gerichte oft großzügig – jedenfalls dann, wenn es in der Nähe keinen geeigneten Bolzplatz gibt. Die Nachbarschaft müsse die Lärmbelästigung hinnehmen. Lärm sei auf Grund des natürlichen Spiel- und Bewegungsdrangs der Kinder unvermeidbar befanden zum Beispiel auch die Richter des Oberlandesgerichts in Düsseldorf. Bei erwachsenen Kickern drücken die Gerichte aber eher selten ein Auge zu. ARAG Experten raten in einem solchen Fall, alle Nachbarn zu einem Freundschaftsturnier einzuladen, denn wer selber mitspielt wird sich nicht beschweren (LG Berlin, Az.: 61 S 288/1985 und LG München, Az.: 1 T 14129/88 und OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 51/95).



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