Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2021
2 Jun
Nach Auskunft der ARAG Experten wird die Pfändungstabelle alle zwei Jahre erneuert und an steigende Lebenshaltungskosten angepasst. Und ab 1. Juli 2021 ist es wieder so weit: Dann ist Nettoeinkommen über 3.613,08 Euro voll pfändbar. Die Freigrenzen sowohl für Arbeits- als auch für Sozialeinkommen binden und dürfen nicht gepfändet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass vor allem unterhaltspflichtige Gläubiger ihren Angehörigen zumindest das Existenzminimum ermöglichen können. Nach Auskunft der ARAG Experten müssen sich nicht nur Gerichte, sondern auch Arbeitgeber an die Pfändungsfreigrenzen halten. Verdient ein Arbeitnehmer weniger als 3.613,08 Euro, ist eine Lohnpfändung nicht möglich. Abhängig ist die Pfändungsgrenze von der Höhe des monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Nettoeinkommens und nach der Anzahl der Personen, für die der Schuldner Unterhalt zahlen muss.
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