Neues beim TÜV
2 Jul
Bei der Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge treten seit dem 1. Juli dieses Jahren einige Änderungen in Kraft. Die Sachverständigen von TÜV und Co. machen zum Beispiel ab sofort eine Probefahrt mit jedem Fahrzeug. Außerdem werden die elektronischen Sicherheitssysteme des Autos unter die Lupe genommen. Es gibt auch keine Rückdatierung mehr. Der Termin für die nächste HU orientiert sich laut ARAG Experten also künftig nicht mehr wie bisher am eigentlichen Fälligkeitsdatum, sondern am tatsächlichen HU-Termin. Eine Einladung zum Zeitschinden ist das allerdings nicht. Wird eine Hauptuntersuchung nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr dafür 20 Prozent höher. Begründet wird dies damit, dass bei solchen Fahrzeugen ein zeitlicher Mehraufwand erforderlich ist.
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