Jobcenter muss Haftpflichtversicherung übernehmen
14 Jul
Manche Vermieter sind vorsichtig: Sie verpflichten Mieter per Mietvertrag zu einer privaten Haftpflichtversicherung. Damit wollen sie sich finanziell absichern, falls der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht, die er anschließend nicht zahlen kann. Bezieht ein Mieter Hartz IV, muss nach Auskunft der ARAG Experten das Jobcenter die Kosten für die Haftpflichtversicherung übernehmen, wenn dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist. In einem konkreten Fall weigerte sich das Jobcenter zunächst, weil es die geforderte Versicherung nicht als Unterkunftskosten ansah. Doch die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) waren anderer Ansicht; das Jobcenter musste die Kosten übernehmen (Bundessozialgericht, Az.: B 4 AS 76/20 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BSG .
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