AXA Immoselect: Was können Kunden der Haspa angesichts der bislang enttäuschenden Abwicklung unternehmen?

13 Jul

Gleich die erste Auszahlung fiel aus. Für die Anleger des AXA Immoselect ist die Abwicklung nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds bislang nicht besonders erfreulich abgelaufen.

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anleger, die z. B. von der Haspa beraten wurden, helfen.

Vielen Anlegern wurde von Banken und Sparkassen wie z. B. der Haspa die Investition in einen offenen Immobilienfonds mit der jederzeitigen Verfügbarkeit des Geldes schmackhaft gemacht. Doch dieser Rechnung machte zuerst die Aussetzung der Anteilsrücknahme und jetzt die Abwicklung einen Strich durch die Rechnung. Im April 2012 mussten sie erfahren, dass die erste der halbjährlichen Auszahlungen ausfällt und sie kein Geld erhalten werden. Auch die sonstigen Nachrichten über den AXA Immoselect sind nicht unbedingt hoffnungsverheißend. Im Monatsbericht Mai 2012 werden zwei Abwertungen in Höhe von 3,23 Mio. Euro bekannt gegeben, und auch im Monatsbericht Juni 2012 wird über weitere Abwertungen in Höhe von 8,6 Mio. Euro berichtet.

Vergleiche mit Haspa und weiteren Banken

Doch was können die Haspa-Kunden und all die anderen Anleger des AXA Immoselect angesichts dieser wenig erfreulichen Perspektiven unternehmen? Ein Verkauf der Anteile des AXA Immoselect an der Börse ist trotz der Abwicklung weiterhin möglich. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken. Aktuell bewegt sich der Börsenkurs bei ca. 50 % des Rückkaufswerts eines Anteils. Da auch Verkaufsgebühren fällig werden, ist ein Börsenverkauf momentan sicherlich nicht die erste Wahl für die Anleger des AXA Immoselect.

Eine Alternative zum weiteren Abwarten der Abwicklung und zum Börsenverkauf bietet die rechtliche Überprüfung der Kapitalanlage durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für Anleger des AXA Immoselect gibt es neben der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung – zum Beispiel durch die Haspa – geltend zu machen auch eine weitere Möglichkeit. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konnte für Anleger des AXA Immoselect bereits zahlreichen Vergleiche mit Banken abschließen. Zum Beispiel mit der Haspa.

Anleger, die nach der ausgefallenen Ausschüttung im April 2012 nicht weiter an der Abwicklung des AXA Immoselect teilnehmen möchten, können sich bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten über ihre Handlungsmöglichkeiten informieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffs AXA Immoselect durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „AXA Immoselect“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.



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