Das H-Kennzeichen wird 15

16 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes wurde am 28. Juli 1997 die 25. Verordnung zur Änderung der straßen- verkehrsrechtlichen Vorschriften für das Oldtimer-Kennzeichen (Nr. I-1180) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft. Das H-Kennzeichen ist also ein spezielles Kennzeichen für historische Fahrzeuge. Es sieht wie ein übliches Kennzeichen aus, endet allerdings aber mit dem Buchstaben H (H = historisch). Wurde das Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr genommen und befindet sich in einem guten und originalen Erhaltungszustand, besteht die Möglichkeit, es als Oldtimer zuzulassen. Es erhält dann nach Bestehen einer behördlichen Prüfung die H-Kennzeichen. Der besondere Reiz dieses Kennzeichens besteht laut ARAG Experten in einer deutlichen Vergünstigung der Kfz-Steuer, unabhängig von Schadstoffklasse und Motorhubraum. Das Kennzeichen ist das ganze Jahr über gültig, eine Kombination mit einem Saisonkennzeichen ist allerdings nicht möglich.

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