Mietzahlung trotz Lockdown

13 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Möbelhaus, das während des Corona-Lockdowns Ende 2020 schließen musste, durfte die Miete für eine angemietete Lagerhalle nicht kürzen. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Lagerhalle sei in ihrer Funktion durch den Lockdown nicht betroffen gewesen, da die Firma während des Lockdowns Möbel online und auch stationär über „click&collect“ verkauft habe (Az.: 2 U 234/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des OLG Oldenburg .



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