Sperren alleine reicht oft nicht
18 Jul
Die Maestro-Karte (früher EC -Karte) ist im Urlaub ein besonders beliebtes und unkompliziertes Zahlungsmittel. Mit ihr kann man in ganz Europa und vielen anderen Ländern Geld vom Bankautomaten abheben und in den meisten Läden bezahlen. ARAG Experten geben jetzt aber zu Bedenken, dass bei einem Diebstahl das einfache Sperren der Karte per allgemeinem Sperr-Notruf (Inland: 116 116; Ausland: +49 116 116) oft nicht ausreicht. In allen Ländern mit elektronischem Lastschriftverfahren kann das Konto nämlich per Unterschrift belastet werden, ohne dass geprüft wird, ob die Karte gesperrt ist. Diese Sicherheitslücke lässt sich im Verlustfall der Karte nur durch den Gang zur Polizei schließen. Die Polizeidienststelle nimmt die so genannte KUNO-Meldung vor (KUNO – Kriminalitätsbekämpfung im Unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen). Online oder telefonisch kann man diese Art der Sperrung leider nicht vornehmen. ARAG Experten raten trotz KUNO dazu, die Kontoauszüge nach dem Verlust der Karte besonders im Auge zu behalten. Tauchen darauf Umsätze in Geschäften auf, die der rechtmäßige Kartenbesitzer nicht veranlasst hat, kann er die Lastschrift rückgängig machen. Beharrt ein Händler auf Zahlung, ist er in der Beweispflicht, dass der Karteninhaber tatsächlich unterschrieben hat.
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