Schneller raus, aus der Privatinsolvenz
18 Jul
Angekündigt war die Erneuerung der Insolvenzordnung und damit die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren schon lange. Jetzt hat das Bundeskabinett die Neuregelung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beschlossen, mit dem Schuldnern eine schnellere Befreiung von der Restschuld ermöglicht wird. Danach können Verbraucher sich künftig von der Restschuld nach drei statt nach sechs Jahren befreien, wenn sie ein Viertel der Gläubigerforderungen erfüllt haben und die Verfahrenskosten zahlen. Eine Befreiung nach fünf statt sechs Jahren kann der Schuldner erhalten, wenn er nur die Verfahrenskosten übernimmt. Die Regelung soll allen natürlichen Personen offenstehen. Allein im Jahr 2011 gab es in Deutschland laut ARAG Experten über 100.000 Verbraucherinsolvenzverfahren und knapp über 20.000 Insolvenzverfahren von ehemals selbständigen Personen.
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