Keine Vermietung pro Matratze
13 Jul
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Die (Unter-)Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Die beabsichtigte Klage eines Pächters nach fristloser Kündigung des Pachtvertrags über Wohngebäude auf Schadensersatz unter anderem wegen aus einer solchen Vermietung entgangener Einnahmen habe keine Erfolgsaussicht. Der Pächter könne daher keine Prozesskostenhilfe für die Klage verlangen (Az.: 2 W 45/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt .
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