Kein Geld für den Urlaub
13 Jul
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Die Erben eines verstorbenen Beamten haben laut ARAG Experten keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt klar, dass der Anspruch auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftägigen Arbeitswoche beschränkt ist (Az.: VG 28 K 563.19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die Pressemitteilung des VG Berlin .
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