Online-Casino muss Verlust in Höhe von 211.000 Euro erstatten

22 Sep

Geld bei Online-Glücksspielen und Sportwetten verloren – Urteil des Landgerichts Berlin

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Online-Glücksspiel


Mehr als 211.000 Euro muss die Betreiberin eines Online-Casinos einem Spieler zurückzahlen. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 11. April 2022 entschieden (Az.: 39 O 65/21). Der Spieler hatte das Geld bei Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten der Beklagten verloren. Da diese weder für das eine noch für das andere eine in Deutschland gültige Lizenz hatte, habe sie keinen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust vollständig ersetzen, entschied das LG Berlin.

Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Da auch Sportwetten zu Glücksspielen zählen, fielen sie auch unter das Verbot, sofern die Bundesländer nicht eine Genehmigung erteilt hatten. „Ein Grund für das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag ist, die Spieler vor suchtförderndem und ruinösem Verhalten zu schützen. Viele Anbieter haben sich aber nicht an dem Verbot gestört und ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie dafür jedoch nicht die notwendige Lizenz vorweisen können, haben sie keinen Anspruch auf die Einsätze und müssen den Spielern ihre Verluste erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler das Geld zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem Landgericht Berlin hatte der Kläger zwischen 2017 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen und Sportwetten teilgenommen. Seine Verluste türmten sich in dieser Zeit auf über 211.000 Euro auf. Der Kläger erklärte, spielsüchtig zu sein und von dem Glücksspielverbot nichts gewusst zu haben. Davon habe er erst später erfahren und verlangte daher seine Verluste zurück.

Das LG Berlin entschied, dass der Kläger Anspruch auf die Rückerstattung seiner Verluste habe. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Deutschland verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig, so dass die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erfolgt seien. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos müsse dem Kläger deshalb seinen Verlust erstatten.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er mit seiner Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Er habe glaubhaft dargelegt, dass ihm das Verbot nicht bekannt war, so das Gericht weiter. Zudem sei gerade der Schutz der Spieler Ziel des Verbots gewesen. Der Schutz der Spieler vor suchfördernden, ruinösen und betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels werde aber konterkariert, wenn die Anbieter das Geld trotz des Verbots behalten dürften.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
+49 (30) 28878960



Dateianlagen:
    • Online-Glücksspiel
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.