Reisepreisminderung auch bei Einschränkungen durch Corona
12 Okt
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Reiseveranstalter sind auch dann zur Minderung des Preises einer Pauschalreise verpflichtet, wenn sie aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen einen Pauschalreisevertrag nicht erfüllen können. Diese Ansicht vertritt nach Auskunft der ARAG Experten die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof in ihren Schlussanträgen. Bei Vertragsstornierungen sei grundsätzlich eine Erstattung in Geld vorzunehmen, die in Frankreich 2020 gewählte Gutscheinlösung sei daher unverhältnismäßig (Az.: C-396/21).
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