Corona und Entziehung des Sorgerechts
26 Okt
Pressemeldung der Firma ARAG SE
                Schicken Eltern ihr gerade eingeschultes Kind über mehrere Schuljahre hinweg mit Blick auf die Umstände der Corona-Pandemie nicht zur Schule, kann ihnen das Sorgerecht in Bezug auf die schulischen Angelegenheiten entzogen werden. In einem solchen Fall liege eine erhebliche Kindeswohlgefährdung vor, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Karlsruhe. Den angeblichen Willen des siebenjährigen Kindes hielt das Gericht insoweit für nicht maßgeblich (Az.: 5 UFH 3/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe .
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