Finanzaufsicht BaFin rügt Krypto-Börse Coinbase
9 Nov
Verstoß gegen Anforderungen des Kreditwesengesetzes / Mängel in der Geschäftsorganisation
Krypto-Unternehmen stehen vermehrt im Fokus der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Jetzt hat die Behörde die Krypto-Börse Coinbase abgemahnt und eine “ordnungsgemäße Geschäftsorganisation” angeordnet. Aus Sicht der BaFin habe das Unternehmen „gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG“ verstoßen, heißt es in einer Pressemitteilung vom 8. November 2022. „Bei einer Jahresabschlussprüfung wurden bei dem Institut organisatorische Mängel festgestellt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation war nicht in allen geprüften Bereichen gegeben“, so die BaFin weiter. Die Anordnung ist seit dem 27. Oktober 2022 bestandskräftig. Die ordnungsmäßige Geschäftsorganisation umfasst laut Kreditwesengesetz (KWG) ein “angemessenes und wirksames Risikomanagement”. Die Anlegerschutz-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass die BaFin-Anordnung keine Lappalie ist. Im schlimmsten Fall kann sogar die Betriebserlaubnis entzogen werden. Die Kanzlei bietet bei Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an.
Coinbase sollte Anordnung der BaFin sehr ernst nehmen
Die größte US-amerikanische Krypto-Börse Coinbase kommt aus den Schlagzeilen derzeit nicht mehr heraus. Eine Welle von Massenentlassungen, schlechte Zahlen des jüngsten Quartalsberichts, Klagen von Investoren, Nutzern und der US-Aufsichtsbehörde SEC, Aufstände gegen die Geschäftsführung aus den eigenen Reihen und Pleitegerüchte lasten auf dem Unternehmen. Nun folgt für den Deutschlandzweig der US-Börse der nächste Schlag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirft der Krypto-Börse Verstöße gegen das Kreditwesengesetz vor. Demnach hat die BaFin der Coinbase Deutschland GmbH die “Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation” angeordnet. Die Behörde hat Zweifel an der fortlaufenden Gewährleistung der Risikotragfähigkeit durch die Börse.
Das Kreditwesengesetz sieht vor, dass Institute wie Coinbase für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb beispielsweise ihre Risikotragfähigkeit ermitteln und sicherstellen sowie interne Kontrollverfahren einrichten und für eine „angemessene personelle und technisch-organisatorische Aufstellung des Instituts“ sorgen müssen. Nach einem Bericht der Wirtschafts-Woche teilt Coinbase mit, bereits damit begonnen zu haben, einen Sanierungsplan zu entwickeln, um den Anforderungen der BaFin zu entsprechen. „Wir kooperieren voll und ganz, um die Feststellungen des jährlichen Prüfberichts anzugehen“, so ein Sprecher.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist klar, dass Coinbase den Anordnungen der BaFin nachkommen müsse. Andernfalls können die Finanzaufseher einen Kapitalzuschlag verhängen oder dem Unternehmen sogar die Betriebserlaubnis entziehen.
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