Wenn Nachbarn sich ekeln…
3 Aug
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Wenn von einer im Terrarium gehaltenen ungiftigen, 80 cm langen Königsnatter keine besonderen Gefahren ausgehen, kann laut ARAG Experten der Vermieter nicht verlangen, dass das Tier abgeschafft wird, auch wenn andere Mitmieter sich ekeln. Denn ein Vermieter darf sich nicht zum Anwalt von überempfindlichen Mietern machen. Zumal von einem solchen Tier keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen ausgehen, ist das Halten erlaubt, bestätigte auch das Amtsgericht Bückeburg(AG Bückeburg, Az.: 73 C 353/99 [VI]).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60
Weiterführende Links
- Orginalmeldung von ARAG SE
- Alle Meldungen von ARAG SE
- [PDF] Pressemitteilung: Wenn Nachbarn sich ekeln...
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.