Ponyhalter zahlt für Polizeieinsatz

8 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Gebührenheranziehung eines Ponyhalters wegen eines Polizeieinsatzes, der durch entlaufene Ponys ausgelöst wurde, ist rechtmäßig. Im konkreten Fall waren Ponys nach der Zerstörung ihrer Einfriedung durch einen herabfallenden Ast entlaufen. Nachdem ein Pkw-Fahrer der Polizei mitteilte, dass im Bereich einer Bundesstraße Ponys umherliefen, benachrichtigte diese den Halter und begab sich vor Ort. Die Tiere wurden mit dem Streifenwagen zum Fahrzeug des Klägers getrieben, wo dieser die Tiere verladen konnte. Das beklagte Land machte für den Polizeieinsatz insgesamt 208,94 Euro als Kosten geltend, wogegen sich der Tierhalter wehrte. Das aufgerufene Gericht bewertet die Heranziehung des Klägers jedoch als rechtmäßig. Der Einsatz ist trotz der Benachrichtigung des Klägers erforderlich gewesen. Nur so war eine effektive Gefahrenabwehr im Bereich einer stark befahrenen und gefährlichen Straße gewährleistet, erläutern ARAG Experten die Entscheidung (VG Trier, Az.: 1 K 387/12.TR).



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