Renten und Leistungen für NS-Opfer im Ausland steuerfrei

8 Aug

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Entschädigungsleistungen für Opfer des Nationalsozialismus sind von der Einkommensteuer freigestellt, unabhängig vom Wohnsitz des Betroffenen. Damit gilt diese Steuerbefreiung auch für Personen, die im Ausland leben, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Insgesamt 35.747 NS-Verfolgte erhalten derzeit Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Außerdem werden von der Deutschen Rentenversicherung gegenwärtig noch rund 53.000 Renten mit rentenrechtlichen Zeiten aufgrund von NS-Verfolgung gezahlt. Hiervon entfallen rund 8.000 Renten auf im Inland lebende Personen und etwa 45.000 auf im Ausland ansässige.

Seit 2004 seien zwar grundsätzlich auch im Ausland ansässige Bezieher deutscher Renten in Deutschland steuerpflichtig, soweit Deutschland das Besteuerungsrecht nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen habe. Entschädigungsleistungen für Opfer des Nationalsozialismus seien jedoch von der Einkommensteuer freigestellt – und zwar unabhängig vom Wohnsitz des Betroffenen. Seit dem 14. Dezember 2011 gelte diese Steuerfreistellung unter bestimmten Bedingungen auch für Sozialversicherungsrenten an Geschädigte des Nationalsozialismus, so die DAV-Sozialrechtsanwälte.

Informationen: www.dav-sozialrecht.de



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