Riskante Beteiligungen: Anlegerin erhält vom Landgericht Ravensburg Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen

20 Aug

Nauerz & Noell AG / RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG - Landgericht Ravensburg verurteilt Anlageberatungsgesellschaft Schmeykal Finanzberatung zu Schadensersatz

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Mit Urteil vom 13.08.2012 hat das Landgericht Ravensburg einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Die Anlegerin hatte auf Empfehlung der Schmeykal Finanzberatung Genussrechte an der Nauerz & Noell AG sowie eine Beteiligung an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG erworben.

Die Schmeykal Finanzberatung wurde vom Landgericht Ravensburg nunmehr dazu verurteilt, der von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Klägerin Schadensersatz in fünfstelliger Höhe zuzüglich Alternativzinsen in Höhe von 4 Prozent p.a. zu bezahlen und ferner die Klägerin von den noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen aus der erworbenen RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG – Beteiligung freizustellen. Die Freistellung hat zur Folge, dass die Klägerin keine weiteren, noch ausstehenden (Raten-)Einlagen an die RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG leisten muss.

Auf Empfehlung der Anlageberaterin hatte der Ehemann der Klägerin Genussrechte an der Nauerz & Noell AG sowie eine Beteiligung an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG erworben. Bei beiden Beteiligungen handelt es sich, wie das Landgericht in seinem Urteil feststellt, um unternehmerische Beteiligungen mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust.

Die Klägerin und ihr Ehemann waren bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligungen nicht darüber aufgeklärt worden, dass die Beteiligungen mit Risiken verbunden sind, die zum Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen können. Damit hat die Beraterin nach Einschätzung des Landgerichts Ravensburg ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt.

„Das Landgericht Ravensburg hat damit unsere Auffassung bestätigt, dass die Beteiligungen an der Nauerz & Noell AG sowie an der RWB Global Market GmbH & Co. Secondary II KG riskant und daher zur Altersvorsorge grundsätzlich ungeeignet sind“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Wir raten daher allen Anlegern der genannten Kapitalanlagen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, der das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Ravensburg erstritten hat.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nauerz & Noell AG“ anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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