FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania – Erneut Geldforderungen – Rechte und Ansprüche der Anleger

22 Aug

Die Anleger der Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania werden gebeten, dem Fonds ein weiteres Mal Geld zur Verfügung stellen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Doch Anleger sind nicht rechtslos und können (Schadensersatz)Ansprüche geltend machen.

Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania bittet seine Anleger zur Kasse: Der Fonds ist erneut sanierungsbedürftig. Die Anleger sollen dem Fonds Geld in Höhe von 15 % ihres Anlagebetrags zur Verfügung stellen. Anderenfalls wird eine mögliche Insolvenz mit entsprechenden Verlusten für die Anleger in Aussicht gestellt. Bereits vor 2 Jahren musste ein Betriebsfortführungskonzept für die Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania geschmiedet werden. Ausschüttungen haben die Anleger seit Jahren nicht mehr erhalten.

Die neuerliche Rettungsmaßnahme ist bereits das zweite Betriebsfortführungskonzept der Schiffsbeteiligung. Was können Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen, die nicht einfach weiteres Geld bezahlen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, welche Rechte und Ansprüche den Anlegern des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania zustehen.

Anleger haben Rechte und können Ansprüche geltend machen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden. Ein stets brisantes Thema sind auch Provisionen, die nicht selten hinter in stattlicher Höhe dem Rücken der Anleger gezahlt wurden. Angesichts der aktuellen Lage können Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

drst



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