Anforderungen an das Fahrtenbuch

6 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Bei der Nutzung eines Dienstwagens gilt pauschal: Wer viele private Fahrten tätigt, stellt sich mit der pauschalen 1-Prozent-Methode besser, wer hauptsächlich dienstlich unterwegs ist, führt besser Fahrtenbuch. Allerdings sind an das Führen eines solchen Wegenachweises einige Anforderungen geknüpft, wissen die ARAG Experten. Mindestens müssen Datum, Ziel, Zweck, aufgesuchte Geschäftspartner, Grund (privat oder geschäftlich) sowie der konkrete Kilometerstand zu Beginn und zum Ende der Fahrt aufgeführt werden. Auch Umwege sind zu verzeichnen. Bei einem handschriftlich geführten Fahrtenbuch muss auf Leserlichkeit geachtet werden (BFH, Az.: VIII B 120/11) – das Finanzamt muss es entziffern können und nicht nur der Verfasser. Wer der Ordnung halber dann auf Excel setzt, begeht allerdings auch einen Formfehler. Denn in diesem Programm kann jederzeit verändert, hinzugefügt oder weggestrichen werden. Somit ist dies nicht zuverlässig genug für das Finanzamt (BFH, Az.: VI R 64/04). Und: Hat das Finanzamt berechtigte Zweifel an der Richtigkeit, aufgrund von Formfehlern oder auftretenden Lücken, kommt die 1-Prozent-Regel zur Anwendung.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.