Stadtwerke Erding müssen Falschaussage unterlassen
Pressemeldung der Firma FlexStrom AG
Die Stadtwerke Erding müssen eine Falschaussage über den günstigen Energieversorger FlexStrom unterlassen. Das hat das Landgericht Landshut entschieden. Bei Zuwiderhandlung droht den Stadtwerken ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bzw. eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Der Geschäftsführer der Stadtwerke Erding hatte sich in der Süddeutschen Zeitung abwertend und wahrheitswidrig über den Stromanbieter FlexStrom geäußert. Dabei hatte er vor günstigen Angeboten des Wettbewerbs gewarnt – nur wenige Wochen nachdem die Stadtwerke Erding ihren Gaspreis um 15 Prozent erhöht hatten. Seit dem 1. August muss ein Familienhaushalt (Jahresverbrauch 20.000 Kilowattstunden) im Grundversorgungstarif der Stadtwerke Erding rund 170 Euro im Jahr mehr bezahlen.
In den öffentlichen Äußerungen des Stadtwerk-Geschäftsführers sah das Landgericht Erding einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht – und erließ auf Antrag von FlexStrom am 25. August 2011 eine Einstweilige Verfügung. FlexStrom hatte die Stadtwerke zuvor zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Weil die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, sah sich der unabhängige Stromanbieter zur Anrufung des Gerichts gezwungen.
Unabhängige Versorger wie FlexStrom stellen leider wiederholt fest, dass Energiekonzerne oder Stadtwerke versuchen, ihre Kunden vom Wechsel zu einem alternativen oder günstigen Versorger abzuschrecken. Dabei ist der Wechsel des Energieanbieters für den Kunden mittlerweile sehr einfach und die Umstellung der Versorgung ohne jedes Risiko.
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Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Monatstarifen etabliert.
Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Unter dem Namen FlexMobil werden zudem günstige Mobilfunk-Angebote offeriert. Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Strom, Ökostrom und Erdgas möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen.
FlexStrom ist vielfach für günstige Stromtarife und besonders kundenfreundlichen Service sowie eine solide Bonität ausgezeichnet worden: Stromtipp 05/2011: "Günstiger Strompreis"; Creditreform 01/2011: Bonitätszertifikat "CrefoZert"; Hoppenstedt CreditCheck 01/2011: "Top-Rating" für Kreditwürdigkeit; Deutsche Gesellschaft für Qualität und der forum! Marktforschung: "Deutschlands Kundenchampions 2010"; Handelsblatt-Stromstudie 03/2010: "Bester Stromtarif", Euro Nr.02/2010: "Günstigster Stromanbieter 2010", Focus-Money 04/2010: "Günstigster Stromanbieter", n-tv März 2009: "Top-Preis" im Vergleich "Bester Stromanbieter 2009", Euro Nr. 01/2009: "Gesamtsieger im Strompreisvergleich", Findhouse-Stromstudie 2008: "Gesamtnote sehr gut", Servicestudie 2008 von Tarifvergleich und Guter Rat: "Preis: Sehr gut - Service: Gut", Handelsblatt & Universität St. Gallen: "Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister 2008 - Sonderpreis Energieversorger", Emporio-Verbrauchermagazin April 2008: "Preis-Leistungs-Sieger", verivox-Stromanbietervergleich 2007: "Servicequalität: gut", TÜV Thüringen von 2006 bis 2009: "zertifizierte Preisgarantie für Privatkunden"
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