Straftaten und Strafverfolgung im Internet – DAV mahnt zur Mäßigung
19 Sep
Auch beim Deutschen Juristentag wird in der Abteilung Strafrecht der wohlfeile und zweifellos richtige Satz, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, im Mittelpunkt der Debatte stehen. Das muss aber nicht heißen, dass jede unseriöse oder auch verwerfliche Ausnutzung der schier unbegrenzten Möglichkeiten des weltweiten Netzes auch schon mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft werden sollte. Denn auch die Strafverfolgung kann und darf im Internet nicht frei von prozessualen Grenzen und Schranken stattfinden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt deshalb alle Vorschläge ab, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im Interesse einer größeren Effizienz der Strafverfolgung im Internet – etwa durch allgemeine Generalklauseln – aufzuweichen. „Das betrifft auch den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie namentlich des Anwaltsgeheimnisses vor staatlichem Zugriff mit informationstechnischen Spähprogrammen“, so Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert, DAV-Vizepräsident, in München.
Auch im Internet gilt, dass es keine Wahrheitsfindung um jeden Preis geben darf. Deshalb ist die Forderung nach Eingriffsbefugnissen unter Verwendung von Ermittlungstechniken, die denen der Internetkriminalität ebenbürtig sind („auf Augenhöhe“) abzulehnen.
Ebenso bedenklich erscheinen Forderungen nach der Ausweitung des materiellen Strafrechts im Vorfeld von Rechtsgutsverletzungen durch Schaffung neuer abstrakter Gefährdungsdelikte. Soweit der Präsident des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke fordert einen neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ einzuführen, weist der DAV auf die Notwendigkeit hin, dies nicht nur mit Blick auf Internetaktivitäten mit „geklauten Identitäten“ zu prüfen, sondern folgerichtig auch auf andere Formen des Ankaufs von illegal erlangten Daten zu erstrecken. „Damit meinen wir auch den Ankauf illegal beschaffter Steuerdaten aus dem Ausland“, so Lübbert weiter.
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