Streit um Beschneidung

11 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Streit über die Beschneidung von Jungen in Deutschland hat in den vergangenen Monaten zu einigem Schulterzucken und Kopfschütteln geführt. Im Juni hatte das Landgericht Köln geurteilt, eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sei strafbar. Der Bundestag hatte daraufhin eine Resolution verabschiedet, wonach Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in eine medizinisch fachgerechte Beschneidung bei männlichen Kindern grundsätzlich einwilligen können. Dieser Streit könnte jetzt entschärft werden. Laut ARAG Experten hat das Bundesjustizministerium nun Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet, das rasch beschlossen werden soll. Die neue Regelung soll im Familienrecht verankert werden und nicht im Strafrecht. Dazu soll das Bürgerliche Gesetzbuch um einen Paragrafen 1631d ergänzt werden. Das Gesetz soll ausdrücklich nicht auf religiöse Beschneidung beschränkt sein. So könnten Eltern auch einer Beschneidung aus gesundheitlichen Gründen zustimmen. Ob eine Betäubung zwingend ist, wird in dem Entwurf offen gelassen. In den Erläuterungen des Ministeriums heißt es lediglich, mit dem Begriff „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ sei auch eine „im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung“ abgedeckt.



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