Klagestrategie des ZWAV geht auf

7 Nov

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Am 06.11.2012 fand vor dem Landgericht Stuttgart die erste mündliche Verhandlung des Zweckverbandes Wasser und Abwasser Vogtland gegen die LBBW statt. Gegenstand des Klageverfahrens sind Verluste aus einem Swap, den der Zweckverband im Jahre 2007 mit der ehemaligen Sachsen-LB, die im Jahr 2007 von der LBBW übernommen wurde, abgeschlossen hat.

Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart (Az.: 6 0 123/12) hatte sich intensiv in die komplexe Materie eingearbeitet und die von dem Kläger erhobenen Vorwürfe aufgegriffen. Den Schwerpunkt legte die Kammer auf den klägerischen Vorwurf eines Beratungsverschuldens. Darauf aufbauend wurden zahlreiche Fragen an die Vertreter der LBBW gestellt. Deren Beantwortung schaffte nicht nur Klarheit zur komplexen Funktionsweise, zum hohen Risiko und zur nicht erkennbaren Struktur. Die Darstellungen ließen klar erkennen, dass der Swap von seinem Charakter und von seinem Risiko nicht zum Profil des Klägers als kommunalen Kunden passt.

Die Kammer ließ sich von der bisherigen und ständigen Rechtsprechung des OLG Stuttgart leiten. Dieses hatte bereits mehrfach hohe Anforderungen an die zutreffende Beratung beim Verkauf derartiger Swaps durch Banken herausgearbeitet und die Banken vollumfänglich zum Schadensersatz verpflichtet (Urteile vom 26.07.2010, Az.: 9 U 164/08 und vom 27.10.2010, Az.: 9 U 148/08).

Nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer hat die Klage Aussicht auf Erfolg. Insbesondere war nicht auf den das Produkt prägenden anfänglichen negativen Marktwert von Seiten der beratenden Bank hingewiesen worden. Da eine derartige Aufklärung von den Vertretern der LBBW auch nicht behauptet wurde, zog die Kammer eine Verurteilung ohne eine Beweisaufnahme in Betracht.

Da es sich um eine Güteverhandlung handelte, regte trotz dieser klaren Einschätzung die Kammer einen Vergleich an. Inhalt des Vergleichs soll die Auflösung des Derivats zum aktuellen Marktwert in Höhe von ca. 90 Mio. Euro sein. Da die Klägerin bisher ca. 3,1 Mio. Euro Ertrag aus dem Swap erzielt hat, soll dieser Ertrag zurückgezahlt werden. Zur Abgeltung der Auflösung des Produkts durch die LBBW soll darüber hinaus ein Betrag in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro gezahlt werden. Vom ZWAV wären danach ca. 2 Prozent des drohenden Schadens zu tragen.

Beide Parteien können sich bis zum 17.12.2012 zum Vergleichsvorschlag und zu den von der Kammer erteilten Hinweisen äußern. Sollte der Vergleich nicht zustande kommen, wird für den 15.01.2013 eine Entscheidung erwartet.

Der Verbandsvorsitzende, Plauens Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer, wird nunmehr die Annahme des Vergleichsvorschlags des Landgerichts Stuttgart in den Verwaltungsrat / die Verbandsversammlung des ZWAV zur Beschlussfassung einbringen. „Von der LBBW als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut erwarte ich ebenfalls, sich von dieser dubiosen Geschäftspraxis mit Kommunen durch Annahme des Vergleichs endgültig zu verabschieden.“ (zur Erläuterung: Die LBBW hat diese Verträge nicht nur von der Sachsen LB geerbt, sondern auch mit eigenen Verträgen fortgesetzt.)

Weitere Infos erhalten Sie bei:

Rössner Rechtsanwälte

Dr. Jochen Weck

Redwitzstr. 4

81925 München

info@roessner.de

www.roessner.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.