MACQUARIE INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT NR. 3: Schadensersatzforderung gegen die Commerzbank AG

9 Nov

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des Infrastruktur - Fonds MACQUARIE INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT Nr. 3 mbH & Co. KG übernommen und Klage gegen die Commerzbank AG erhoben, die den Bei

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung von Anlegern des Infrastruktur – Fonds MACQUARIE INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT Nr. 3 mbH & Co. KG übernommen und Klage gegen die Commerzbank AG erhoben, die den Beitritt zu diesem Fonds empfohlen hatte.

Zahlreiche Anleger sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs dieser Anlage geschädigt. Versprochene Ausschüttungen sind minimal geblieben und die wirtschaftliche Entwicklung der als „sicher“ angepriesenen Anlage erweist sich als problematisch. Die gegen das Kreditinstitut erhobenen Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds.

Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Anlagen in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.

Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „MACQUARIE INFRASTRUKTURGESELLSCHAFT NR. 3“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

jg



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