Steuer auf Pokergewinn

14 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Geklagt hatte ein Flugkapitän, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das Finanzamt als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Der Mann vertrat den Standpunkt, er sei nur Hobbyspieler und daher seien seine Gewinne steuerfrei. Das aufgerufene Gericht entschied, dass die Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt, erläutern ARAG Experten (FG Köln, Az.: 12 K 1136/11).



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