Erben in Europa

14 Nov

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Innerhalb der Europäischen Union hat jeder Mitgliedsstaat sein eigenes Erbrecht. Dies macht es bei Erbschaften über Staatsgrenzen hinweg den Betroffenen oft schwer, zu bestimmen, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Solche Erbschaften sind jedoch heute keine Seltenheit. In der EU sind jährlich rund 450.000 Familien mit einem internationalen Erbfall konfrontiert, wie die Deutsche Anwaltauskunft berichtet.

Mit einer neuen Verordnung erleichtert die EU es nun den Bürgern, zu bestimmen, welches Recht zur Anwendung kommt: Welches Gericht bei einem Erbfall in der EU zuständig und welches Recht maßgebend ist, wird nach dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers entschieden.

Wer im Ausland wohnt, kann jedoch festlegen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf seinen gesamten Nachlass Anwendung findet. Ein deutscher Rentner in Portugal kann also bestimmen, dass für seinen Nachlass deutsches Recht gilt. Außerdem sehen die neuen Vorschriften ein Europäisches Nachlasszeugnis vor, mit dem Erben und Nachlassverwalter überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können. Das bedeutet vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren.

Informationen: www.anwaltauskunft.de



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