Bedeutender Erfolg für Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG

11 Nov

ALAG anerkennt Schadensersatzansprüche vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG (im Folgenden: ALAG) hat in der mündlichen Verhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die seitens der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für einen Anleger geltend gemachten Schadensersatzansprüche anerkannt, nachdem der 13. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu erkennen gegeben hatte, dass er der Klage des Anlegers stattgeben und die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG wegen fehlerhaften Emissionsprospektes zum Schadensersatz verurteilen wird.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG“ anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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