Steuerrechtliche Begünstigung
19 Nov
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Geplant ist eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Konkret soll die schon bestehende steuerrechtliche Begünstigung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem soll diese Förderung auf alle Fahrzeugarten ausgedehnt werden, die rein elektrisch angetrieben werden. Die Verlängerung gilt laut Entwurf für alle Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2015 erstmalig zugelassen werden. Daneben sieht das geplante Gesetz vor, dass künftig die verkehrsrechtliche Einordnung der Fahrzeugklassen für das Kraftfahrzeugsteuerrecht übernommen wird.
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