Heißes Bad muss möglich sein

21 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

In einer Mietswohnung war zur Warmwasserbereitung für Bad und Küche eine Gaswasserheizung installiert. Nach einem Defekt wurde ein neues Warmwasserbereitungsgerät eingebaut, das kurze Zeit danach vom Mieter bemängelte wurde, da es nicht genug Leistung erbringen würde. Letzt-endlich landete die Sache vor Gericht. Dort bekam der Mie-ter Recht und der Vermieter die neu installierte Warmwassertherme durch eine andere mit ausreichender Dimensionierung zu ersetzen. Das Gericht verwies auf ein Gutachten, das belegte, dass die in der Wohnung installierte Therme für die Befüllung der Badewanne mit 45 Grad warmen Wasser rund 42 Minuten benötige. Dem Mieter ist nicht zumutbar, so lange zu warten, zumal das Badewasser während des Befüllvorgangs schon wieder abkühlt, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 463 C 4744/11).



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