DAV fordert geeignete Maßnahmen zum Schutz afghanischer Ortskräfte nach dem Abzug der Bundeswehr

10 Dez

Zugang zum Recht muss für die Betroffenen sichergestellt sein

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

In der Diskussion um den Umgang mit afghanischen Ortskräften weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) auf die Fürsorgepflicht des Staates hin. Auch nach dem Ende der Ausübung von Hoheitsgewalt ist der Staat für den Schutz seiner ehemaligen Mitarbeiter verantwortlich. Insbesondere muss ihnen der Zugang zum Recht gewährleistet werden. Dies setzt auch eine rechtliche Beratung über die Voraussetzungen einer Aufnahme in Deutschland voraus.

Deutschland hat wie die meisten anderen ISAF-Partner mit der Verringerung seiner Truppenstärke in Afghanistan begonnen. Mit dem vollständigen Abzug der ISAF-Truppen bis zum Ende des Jahres 2014 werden sich die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Landes grundlegend ändern. Darauf weist die Bundesregierung auch in Ihrem Fortschrittsbericht zur Lage in Afghanistan von November 2012 hin. Darin heißt es: „Im Einzelfall wird geklärt werden müssen, ob infolge der Verringerung der deutschen Präsenz eine besondere Gefährdung einzelner Ortskräfte eintreten kann. Die Bundesregierung beabsichtigt, in solchen Fällen entsprechende Maßnahmen zum Schutz der betreffenden Person zu prüfen.“

Vor diesem Hintergrund schließt sich der DAV der bereits von vielen Seiten erhobenen Forderung an, dass den sogenannten afghanischen Ortskräften – Dolmetschern, Fahrern und anderen Beschäftigten, die derzeit für die Bundeswehr in Afghanistan tätig sind – nach dem Abzug der deutschen Kräfte in weitestmöglichem Umfang Schutz vor Gefahren gewährt werden muss, die ihnen aus ihrer Tätigkeit für die Bundeswehr erwachsen. Dies gilt nicht nur vor Ort in Afghanistan. Es sollte vielmehr auch die Möglichkeit bestehen, dass für diejenigen, die dies wünschen, eine Aufnahme in Deutschland großzügig geprüft wird.

„Insbesondere muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, sich – vor Ort – rechtzeitig fachkundig in Bezug auf die Voraussetzungen einer Aufnahme in Deutschland und über die sie in Deutschland erwartenden rechtlichen Rahmenbedingungen beraten zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert, DAV-Vizepräsident und Vorsitzender des DAV-Menschenrechtsausschusses. Nicht zuletzt dieser Zugang der Betroffenen zum deutschen Recht müsse gewährleistet sein.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.