Stellungnahme zu Untersuchungen in Unister- Geschäftsräumen
13 Dez
Ergänzend zur Unister-Stellungnahme vom 11. Dezember 2012 stellen wir fest: Bei den erwähnten Produkten, welche derzeit im Fokus ermittelnder Behörden stehen, handelt es sich um die Frage, ob die im Reisebereich vermittelten Zusatzprodukte „Umbuchungsservice“ und „Stornoschutz“ als Versicherungsprodukte zu werten sind oder nicht. Faktisch ist zu klären, ob Unister statt der bereits gezahlten Umsatzsteuer eine Versicherungssteuer hätte bezahlen müssen.
Es handelt sich also über einen eher sehr kleinen Bereich innerhalb der Unister-Produktpalette. Der Kernbereich der Geschäftstätigkeit ist durch die Vorwürfe nicht betroffen, da es sich um Nebenprodukte handelt, deren versicherungs- und steuerrechtliche Einordnung nun geklärt werden muss. Die hierfür zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte trotz jahrelanger Vorbefassung die bisherige Handhabung nie untersagt.
Die Unister GmbH hat erst am Tag der Untersuchungen – also am 11. Dezember 2012 – erfahren, dass die BaFin ihre Meinung nun geändert hat und Unister diese Produkte nur nach entsprechender Zulassung vertreiben solle. Bis die Gerichte entschieden haben, ob diese Produkte Versicherungsprodukte sind oder nicht, werden wir den Verkauf dieser Produkte einstellen und dafür klassische Versicherungsprodukte unserer Versicherungspartner anbieten.
Entgegen mancher Verlautbarung ist kein steuerlicher Schaden entstanden. Der Einsatz der Ermittlungsbehörden ist vor diesem Hintergrund überzogen und unverhältnismäßig. Wir sind überzeugt, dass die Anschuldigungen alsbald entkräftet sind und die betroffenen Manager entlastet werden.
Ungeachtet dessen gehen die Geschäfte in der Unister GmbH normal weiter. Unsere beiden Gesellschafter Christian Schilling und Oliver Schilling, sowie der Prokurist Mirko Richter und das gesamte Management-Team führen das Tagesgeschäft vollumfänglich weiter.
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