CFB Fonds Nr. 130 der Commerzbank in der Krise?

18 Nov

Der CFB -Fonds 130 ist ein Immobilienfonds, welcher auch unter dem Namen "Die Börse Frankfurt" bekannt ist. Dieser vermietete der Deutsche Börse die Immobilie

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Als Emittentin trat die CFB Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft mbH auf, welche auch den Vertrieb der Fondsbeteiligungen übernommen hatte. An dem Fonds hatten sich ca. 2.500 Anleger mit einer stolzen Anlagesumme von ca. 100 Millionen Euro beteiligt.

Nunmehr hat die Deutsche Börse den Mietvertrag aber gekündigt. Das Objekt steht nun leer. Den Anlagern drohen erhebliche Verluste. Die Beteiligungen sind teils nur noch ca. 10% des Nominalwertes wert. Den Anlagern könnte aber im Einzelfall geholfen werden.

So hatten die Anlageberater der Commerzbank AG die Beteiligung am CFB 130 als eine „sichere“ Geldanlage bezeichnet. Es handelt sich aber um eine unternehmerische Beteiligung mit erheblichen Risiken, welche bis hin zu einem Totalverlust führen können. Hierin liegt eine Falschberatung. Auch wurde die Beteiligung in zahlreichen Fällen als eine geeignete Altersvorsorge dargestellt. Derartige Beteiligungen sind aber aufgrund des Risikos als Altersvorsorge ungeeignet. Eine wesentliche Pflichtverletzung liegt aber auch darin, dass die Berater der Commerzbank AG die Anleger nicht über die an diese gezahlte Rückvergütung („Kick-Back“) aufgeklärt hatten. Diese erhielt für den Vertrieb Provisionen. Die Commerzbank AG wäre aber nach der Rechtsprechung des BGH zur Aufklärung über diese Provisionen verpflichtet gewesen. Als weiteres Risiko kommt die langfristige Bindung an die Beteiligung hinzu. Bezüglich einer Haftung der Anleger wurde diese auch nicht darüber aufgeklärt, dass eine solche trotz eingezahlter Einlage, wieder aufleben kann. Auch hierin liegt ein Beratungsfehler. In zahlreichen Fällen konnte dies auch nicht im Prospekt nachgelesen werden, da dieser den Anlegern oft erst nachträglich oder überhaupt nicht übergeben wurde.

Hinzu kommen zahlreiche wesentliche Prospektfehler, welche ebenso eine Aufklärungspflichtverletzung der Commerzbank AG bezüglich des CFB Fonds 130 begründen könnten. Betroffene Anleger sollten daher im Hinblick auf einen drohenden Totalverlustes prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG oder andere Banken gegeben sein könnten. Es sei auf die drohende absolute Verjährung zum 31.12.2011 hingewiesen.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „CFB-Fonds 130 „Die Börse Frankfurt“ beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.