Rauchen als Kündigungsgrund

23 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer beständig gegen das Rauchverbot in einem Pflegeheim verstößt, dem darf die Unterbringung gekündigt werden. So widersetzte sich beispielsweise ein Heimbewohner mehrfach gegen das Rauchverbot, woraufhin der Vertrag mit ihm gekündigt wurde. Das aufgerufene Gericht hatte nun darüber zu entscheiden, ob dies einen Kündigungsgrund darstellte. Rauchen stellt schon für sich genommen für alle übrigen Heimbewohner und das Personal eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit und beim möglichen Ausbruch eines Brandes sogar von Leib und Leben dar, so das Gericht. Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung des Heimvertrages durch den Heimbetreiber immer vor, wenn der Heimbewohner seine vertraglichen Pflichten so grob verletzt, dass dem Betreiber des Heims die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist laut ARAG Experten auch unabhängig von der konkreten Schuldfähigkeit des Vertragspartners der Fall – die Kündigung war daher rechtmäßig (LG Freiburg, Az.: 3 S 48/12).



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