Rutschgefahr in Karnevalshochburgen
28 Jan
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Geselligkeit fordert häufig auch ihren Tribut, z. B. in Form von kleinen Rempeleien in einer großen Menschenmenge. Dass dabei schon mal ein Getränk verschüttet werden kann, erklärt sich nahezu von selbst. Schade nur, wenn jemand bei einer Veranstaltung auf einer Bierlache ausrutscht und sich dabei verletzt. Bei Großveranstaltungen, gerade im Karneval, lohnt es sich allerdings aufgrund dessen nicht, den Veranstalter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verklagen, wissen ARAG Experten. Das Vorhandensein von Flüssigkeiten auf dem Fussboden und die damit einhergehende Rutschgefahr kann nicht komplett vermieden werden (OLG Köln, Az.: 9 U 7/02).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
+49 (211) 963-2560
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.