Keine Geldbuße bei nicht freigegebener Messsoftware
Pressemeldung der Firma Anwaltskanzlei Heckmann
Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Geldbuße bei nicht freigegebener Messsoftware
Mobile Geschwindigkeitsmessgeräte sind heutzutage so gut getarnt, dass man sie meist erst dann bemerkt, wenn es zu spät ist. Aber selbst wenn man geblitzt wurde, kann ein Rechtsanwalt evtl. noch etwas für seinen Mandanten erreichen.
Vor dem Amtsgericht Dillenburg musste sich ein Autofahrer verantworten, der von einem laserbasierten Messgerät bei der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwischt worden war – mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Das hat grundsätzlich einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 70 EUR zur Folge.
In diesem Fall wurde das Verfahren allerdings ohne Sanktionen für den Betroffenen eingestellt. Grund: Die Software des eingesetzten Messgeräts war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zum Einsatz freigegeben. Da dies von einem Sachverständigen festgestellt wurde, musste das Ergebnis der Messung angezweifelt und die Sache letztlich eingestellt werden.
Hinweis: Auch wenn der Autofahrer hier aufgrund einer guten anwaltlichen Beratung Glück hatte, lohnt sich der Gang zum Anwalt nicht nur mit einer Rechtsschutzversicherung. Denn spätestens dann, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollte immer fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Quelle: AG Dillenburg, Beschl. v. 17.03.2011 – 3 Owi – 2 Js 50709/11
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