Lebensversicherungsfonds – Sparkassen droht Klagewelle

14 Mrz

Wie das Handelsblatt vom 12.03.2013 berichtete, scheint zahlreichen regionalen Sparkassen eine Klagewelle zu drohen

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Auch der BSZ e. V. hatte in zahlreichen Artikeln bereits über kritische Vertriebspraktiken bei dem Vertrieb von Lebensversicherungsfonds, teils auf Zweitmarkt, berichtet. Wie das Handelsblatt nunmehr berichtet, sollen hierbei äußerst „aggressive“ Vertriebsmethoden vorgeherrscht haben.

Seit dem Jahre 2001 sind ca. 200.000 Anleger für sogenannte Lebensversicherungsfonds geworben worden. Teils erfolgte dies über Sparkassen und Banken. Zahlreiche dieser Lebensversicherungsfonds befinden sich nunmehr in Schwierigkeiten. Die versprochenen Ausschüttungen bleiben aus. Der Vorwurf gegenüber den Banken beruht nach zahlreichen Schilderungen von geschädigten Anlegern auf der klassischen Falschberatung über die bestehenden Risiken. Oftmals wurde aber auch über die zusätzlich vereinnahmten Provisionen nicht aufgeklärt.

Bei den vertriebenen Lebensversicherungsfonds handelt es sich zum Bespiel, um nur einige zu nennen, um die BAC Lifetrust 2-14 Fonds, DB compass life, HFC OPTIVITA, den BVT Lifebond Fund, den König Cie. Deutsche Leben I-III und zum Beispiel auch MPC Rendite Fonds LebenPlus und MPC Rendite Fond Britisch Leben Plus I-III als auch den Lloyd-Fonds British Kapital Leben I-VIII.

Zahlreiche Anleger haben diese Falschberatung nicht hingenommen und bereits vor zahlreichen Landgerichten positive Urteile erstreiten können. Die Vertrauensanwälte des BSZ e. V., die Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner, vertritt bundesweit geschädigte Anleger, welche in Lebensversicherungsfonds investiert hatten.

Stellt man der Investitionssumme in Lebensversicherungsfonds von € 365 Mio. den Verlauf der Fonds gegenüber, wird deutlich, dass den Anlegern erhebliche Schäden drohen. Nach Angaben des Handelsblattes vom 12.03.2013 lautet der Vorwurf gegenüber den Sparkassenberatern auch, dass die die spekulativen Produkte offensiv in den Markt gedrängt haben und dies teilweise von Vorstandsebene abgesegnet war. Nach Angaben von Mitarbeitern bestanden Vorgaben, wie viele Fonds verkauft werden sollten.

Betroffene Anleger, welche Inhaber eines Lebensversicherungsfonds sind, sollten daher prüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegenüber den Beratern und vermittelnden Sparkassen und Banken zustehen. Immer wieder anzutreffende Probleme im Rahmen solcher Fonds sind aus rechtlicher Sicht die fehlende Aufklärung über die tatsächlichen Risiken.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Lebensversicherungsfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. März 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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