Auch Chefs wehren sich gegen Diskriminierung
15 Apr
Auch gestandene Führungskräfte, können sich laut ARAG Experten gegen Diskriminierung wehren. Der Bundesgerichtshof hat die Position vom Boss in einem aktuellen Urteil gestärkt. In dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall wurde erstmals höchstrichterlich bestätigt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für Führungskräfte angewendet werden kann. Geklagt hatte der Geschäftsführer einer gemeinnützigen Klinik-GmbH, dessen Dienstvertrag auf fünf Jahre befristet war. Nach Ablauf dieser Zeit lehnte der Aufsichtsrat der Klinikgesellschaft die Weiterbeschäftigung des Geschäftsführers ab. Als ein Grund für die Nichtverlängerung des Vertrags wurde unter anderem das Alter des Klägers – er war seinerzeit 62 Jahre alt – genannt. Folglich wurde die Stelle mit einem 41-jährigen Mitbewerber besetzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte die Gesellschaft wegen Altersdiskriminierung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von insgesamt rund 37.000 Euro. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Köln bestätigt, aufgrund von Fehlern bei der Feststellung des Schadens das Urteil aber teilweise aufgehoben und an das OLG Köln zurückverwiesen (BGH, Az.: II ZR 163/10).
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