FACHBEITRAG: DATENSCHUTZ 2.0 VS. E-RECRUITING

6 Mai

Pressemeldung der Firma MHM-Systemhaus GmbH

Die Personalabteilung nimmt aus Sicht des Datenschutzes eine gewichtige Rolle ein. In der Tagesarbeit ist ein Kontakt mit sensiblen und besonders schützenswerten Daten der Normalfall.

Zeitgemäße Personalbeschaffung geht heute oftmals einher mit dem Einsatz von E-Recruiting-Software, d.h. einem Einsatz elektronischer Medien und von Personal-IT-Systemen. Bei einem hohen Bewerberaufkommen sind diese Bewerbermanagement-Systeme eine deutliche Arbeitserleichterung.

Jedoch gilt es bereits vor dem Einsatz einer solchen Software die datenschutzrechtlichen Belange zu regeln, da die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes immer bei der (Bewerberdaten-) erhebenden Stelle, d.h. beim Unternehmen selbst liegt.



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