Aigner: Lebensmittelkontrollen in der EU verbessern

6 Mai

EU-Kommission legt Vorschlag für Novelle der Kontroll-Verordnung vor

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Die EU-Kommission hat am Montag in Brüssel einen ersten Vorschlag für Verbesserungen der Lebensmittelkontrollen in Europa vorgelegt. Die geplante Novelle der europäischen „Verordnung über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts“ sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (Nr. 882/2004, kurz „Kontroll-Verordnung“) sieht insbesondere eine Einbeziehung der Kontrollbereiche Pflanzengesundheit, Pflanzenschutz, Saatgut und forstliches Vermehrungsmaterial, tierische Nebenprodukte sowie Tierarzneimittel vor. Die neue Verordnung soll die Einfuhrkontrollen für Importware aus Staaten außerhalb der EU effizienter machen und den europäischen Überwachungsbehörden ermöglichen, die Anzahl ihrer Kontrollen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen. Außerdem sollen Lebens- und Futtermittelunternehmen künftig stärker als bisher über Gebühren an den Kosten für amtliche Kontrollen beteiligt werden können.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßte den Entwurf der Novelle und erklärte: „Die Skandale der letzten Zeit haben uns vor Augen geführt, dass wir die Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen in der gesamten EU verbessern müssen. Alle Mitgliedstaaten sind gefordert, gemeinsam Konsequenzen zu ziehen und den Schutz der Verbraucher zu verbessern. An wirkungsvolleren staatlichen Kontrollen führt kein Weg vorbei – und diese Kontrollen gibt es nicht zum Nulltarif. Hier müssen die zuständigen Überwachungsbehörden besser ausgestattet werden. Die Effizienz von Lebensmittelkontrollen darf sich nicht nach der Kassenlage richten. Länder müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die kontrollierten Unternehmen über angemessene Gebühren an den amtlichen Kontrollen zu beteiligen.“

Der Vorschlag für die Novelle der Kontroll-Verordnung wird nun in den Gremien des europäischen Gesetzgebungsverfahrens beraten.



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