10-Euro-Pauschale für Rücklastschrift unwirksam

10 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Mobilfunkanbieter darf in seinen AGB keinen pauschalen Schadensersatz für Rücklastschriften in Höhe von 10 Euro verlangen. Das geht aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hervor. Der beklagte Mobilfunkanbieter hatte ursprünglich in seinen AGB sogar eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 20,95 Euro stehen. Das wurde vom Kläger, einem Verbraucherschutzverein, abgemahnt. Daraufhin reduzierte das Unternehmen die Pauschale erst auf 14,95 Euro, später dann auf 10 Euro. Auch das hielten die Verbraucherschützer noch für zu hoch und erhoben Unterlassungsklage – Erfolg! Nach Auffassung der Richter übersteigt die Pauschale von 10 Euro den üblicherweise zu erwartenden Schaden für eine nicht eingelöste oder stornierte Rücklastschrift. Der Mobilfunkanbieter konnte nicht darlegen, dass ihm über die von den Banken für eine Rücklastschrift mindestens angesetzten 3 Euro hinaus regelmäßig höhere Gebühren entstehen. Die Beweislast hierfür liegt aber laut ARAG Experten beim Beklagten. Die Richter betonten schließlich, dass das beklagte Unternehmen die Kosten, die er bei der Bearbeitung der Rücklastschriften für Personal und IT aufwenden müsste, nicht in die Berechnung der Pauschale einfließen lassen dürfe. Weil das Unternehmen mit der zu hohen Pauschale vorsätzlich zu Lasten einer Vielzahl von Kunden Gewinne erzielt hat, verurteilte das OLG es dazu, über diese Gewinne Auskunft zu geben und sie sodann an den Bundeshaushalt abzuführen (OLG Schleswig-Holstein, Az.: 2 U 7/12).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.