Handwerk begrüßt Gläubigergleichbehandlung

21 Mai

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Der Deutsche Bundestag hat die Reform der Privatinsolvenz verabschiedet. Sie sieht eine Halbierung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahren vor, wenn Schuldner in dieser Zeit mindestens 35 Prozent ihrer Schulden tilgen. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Dieter Müller:

„Der Bundestag hat gut daran getan, die Anforderungen an einen vorzeitigen Schuldenschnitt für Privatleute im Ergebnis ausgewogener zu gestalten als im ersten Reformentwurf vorgesehen. Das Privileg eines Schuldenschnitts nach nur drei Jahren darf es nicht ohne ein besonderes Engagement des Schuldners geben. So richtig es ist, gescheiterten Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, so wenig darf vergessen werden, dass es die Gläubiger sind, die mit ihrem Forderungsausfall den Neuanfang des Schuldners finanzieren.

Es ist erfreulich, dass der Bundestag mit der beschlossenen Reform zudem ein deutliches Zeichen für eine weitreichende Gläubigergleichbehandlung setzt. Es war überfällig, das sogenannte „Bankenprivileg“ abzuschaffen. Gerade für Handwerksbetriebe, die überwiegend Kleingläubiger sind, ist es wichtig, dass alle Gläubiger gleichberechtigt an der Insolvenzmasse des Schuldners teilhaben.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
B 1 1-2
68159 Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-0
Telefax: +49 (621) 18002-199
http://www.hwk-mannheim.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.