Deutsch muss sein

22 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Empfänger von Hartz-IV-Leistungen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, müssen einen Integrationssprachkurs besuchen. In dem verhandelten Fall ist eine 1968 geborene türkische Frau Mutter von vier Kindern. Sie sollte zur Verbesserung ihrer deutschen Sprachkenntnisse rund drei Mal wöchentlich, vormittags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr einen Integrationssprachkurs bei der Volkshochschule besuchen. Die Frau meldete sich aber nicht innerhalb der im Bescheid bestimmten Frist bei der Volkshochschule für einen Integrationssprachkurs an. Das Jobcenter hat deshalb einen Sanktionsbescheid erlassen, wonach die Regelleistung der SGB-II-Empfängerin für drei Monate um 30 Prozent gekürzt worden ist. Das zuständige Sozialgericht sah die Sanktion als rechtmäßig an. Unabdingbare Voraussetzung für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit sei die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die vorgesehene Maßnahme diene deshalb rechtmäßig dem gesetzlich angestrebten Ziel, erläutern ARAG Experten (SG Wiesbaden, Az.: S 12 AS 484/10).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.